Was ist ein Grundbuchblatt?
Zu jedem Grundstück gibt es ein amtliches Grundbuchblatt, auf den der Ort, die Lage und die jeweilige Größe eines Grundstücks festgehalten sind. Weiterhin sind dort die Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Beschränkungen zugunsten Dritter (Erbbaurechte) oder anderer Grundstücke notiert. Wirtschaftliche Belastungen wie Grundschulden und Hypotheken werden hier ebenfalls eingetragen. Geführt werden die Grundbücher von Rechtspflegern in den Grundbuchämtern, die sich in den Amtsgerichten befinden.