Was versteht man unter Erschließung?
Der Begriff der Erschließung steht im Zusammenhang mit dem Recht zu bauen. Damit ein Grundstück als erschlossen gilt, müssen ganz bestimmte Kriterien erfüllt sein. Nicht erschlossene Grundstücke sind nicht bebaubar.
Als erschlossen bezeichnet man ein Grundstück, wenn die Anbindung an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Strom und Wasser sowie die Entwässerung im erforderlichen Maß gewährleistet sind.