Was versteht man unter dem Begriff Erbbaurecht?

Der wesentliche Vorteil des Erbbaurechtes liegt darin, nicht den Kaufpreis für das Grundstück aufbringen zu müssen und die dadurch "freien" Mittel in den Hausbau investieren zu können, oder - andersherum betrachtet - mit erheblich geringerem Kapitalaufwand das gleiche Gebäude errichten zu können.
Erwerber eines Hauses sind in der Regel junge Familien, die in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Verkehrsmitteln, Freizeit- und Sporteinrichtungen wohnen sollten. Gegenden, die über solche Infrastruktur verfügen und gleichzeitig attraktives Wohnen ermöglichen sind regelmäßig begehrt und damit teuer. Das Erbbaurecht bietet hier also entscheidende Vorteile, da die Belastung durch die Pacht üblicherweise erheblich niedriger ist als die Finanzierung des Grundstücks. Wichtig: Der Pachtbetrag ist (und bleibt) unabhängig von der Wertsteigerung des Grundstückes.

Wie wird das Erbbaurecht steuerlich behandelt?

Ihr Haus auf einem Erbbaurecht wird steuerlich genauso behandelt wie ein Haus auf einem Kaufgrundstück. Also gleiche Vorteile - keine Nachteile!

Kann ich über mein Haus später einmal frei verfügen?

Haus und Erbbaurecht sind Ihr Besitz, den Sie jederzeit z. B. vermieten oder verkaufen oder vererben können.

Kann der Erbbauzins steigen?

Der Erbbauzins ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Um jedoch einen Inflationsausgleich zu schaffen, ist eine sog. Wertsicherung vereinbart. Diese ist gekoppelt an den amtlichen Index für die Lebenshaltungskosten in Deutschland. Dementsprechend steigt oder fällt der Erbbauzins. Die entsprechende Anpassung kann alle 3 Jahre erfolgen.

Wie lange läuft der Erbbaurechtsvertrag?

Der Vertrag ist auf die Dauer von 99 Jahren geschlossen. Ein Wechsel der Besitzverhältnisse am Grundstück (z.B. durch Erbfall oder Weiterverkauf) ändert nichts an der Gültigkeit des Vertrages. Zudem besteht für Sie ein Vorkaufsrecht, welches es Ihnen ermöglicht, das Grundstück auch vor Ablauf des Erbbaurechtsvertrags jederzeit zu erwerben.

Was passiert nach 99 Jahren?

Die auf dem Erbbaurecht errichteten Gebäude gehen nach Ablauf des Vertrages auf den Eigentümer des Grundstückes über. Dafür muss dieser eine zu diesem Zeitpunkt angemessene Entschädigung zahlen, wobei der Wert der Baulichkeiten durch einen unabhängigen Sachverständigen festgestellt wird. Alternativ kann das Erbbaurecht auch verlängert werden.